Der Bëllegen Akt — eine bedeutende Steuergutschrift
Der „Bëllegen Akt" (wörtlich „günstige Urkunde") ist eine Steuergutschrift, die bei der Beurkundung direkt vom Notar angerechnet wird. Sie neutralisiert die Registrierungs- und Umschreibungsgebühren beim Kauf des Hauptwohnsitzes, begrenzt auf 45.000 € pro Käufer (natürliche Person) — also 90.000 € für ein gemeinsam kaufendes Paar.
Die Gutschrift ist persönlich und nicht übertragbar: jeder Käufer kann sie einmal im Leben nutzen, für einen Hauptwohnsitz, den er mindestens zwei Jahre bewohnt. Ein ungenutzter Rest kann jedoch für einen späteren Erwerb aufbewahrt werden, sofern der erste Kauf die 45.000 € nicht ausschöpft.
In der Praxis zahlen die meisten Ersterwerber keinerlei Registrierungsgebühr auf eine Standardwohnung: bei 7 % Gebühren auf ein Objekt zu 500.000 € wären das 35.000 € — vollständig durch die Gutschrift eines Paares abgedeckt. Darüber hinaus bleibt nur der Überschuss geschuldet.