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    Vertragsbedingungen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die Beziehung zwischen EIRES Real Estate S.à r.l. und jeder natürlichen oder juristischen Person ("dem Kunden"), die ihre Leistungen über eires.lu, telefonisch, per E-Mail oder persönlich in Anspruch nimmt. Sie stehen dem Kunden auf eires.lu zur Verfügung und werden ihm mit dem Mandat ausgehändigt. Sie gelten für eine Leistung, sobald der Kunde vor seiner Verpflichtung von ihnen Kenntnis nehmen konnte, spätestens mit der Unterzeichnung des Mandats.

    Artikel 1 — Identifikation des Anbieters

    EIRES Real Estate S.à r.l., luxemburgische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz 44, Rue de Hunsdorf — L-7324 Mullendorf, RCS Luxemburg B237302, USt-IdNr. LU31482128, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Eires. Tätigkeit als Immobilienmakler unter Niederlassungsgenehmigung Nr. 10107455 / 1, ausgestellt vom Wirtschaftsministerium des Großherzogtums Luxemburg. Kontakt: contact@eires.lu — +352 28 13 83-1. Erteilende Behörde: Ministère de l'Économie (Wirtschaftsministerium), Direction générale PME, simplification administrative, artisanat et commerce, Service des autorisations d'établissement, B.P. 535, L-2937 Luxemburg.

    Artikel 2 — Gegenstand und Anwendungsbereich

    Diese AGB legen die Bedingungen fest, unter denen EIRES Real Estate ihre Immobilienvermittlungsleistungen erbringt: Bewertung, Beratung, Suche, Verhandlung, Vorbereitung und Begleitung der Unterzeichnung des Vorvertrags (compromis de vente), dann Begleitung bis zur notariellen Urkunde. Sie gelten für sämtliche Nebenleistungen (Besichtigung, Fotoreportage, Portalverbreitung, Vermittlung an Finanzierungs-, Rechts- oder Technikpartner). Im Falle eines Widerspruchs haben die im unterzeichneten Mandat festgelegten besonderen Bedingungen Vorrang.

    Artikel 3 — Leistungsbeschreibung

    EIRES bietet: (i) eine kostenlose Online-Bewertung über das eires.lu-Formular; (ii) eine Vor-Ort-Bewertung durch einen Berater, kostenlos, mit oder ohne Unterzeichnung eines Mandats; (iii) ein Verkaufsmandat, einfach oder exklusiv, mit Vermittlungsauftrag und Honoraren; (iv) ein Suchmandat für Käufer; (v) transaktionale Begleitung bis zur notariellen Unterzeichnung. Digitale Dienste (Immobilien-Alerts, Property Matcher, VIP-Bereich) sind auf eires.lu beschrieben und können sich weiterentwickeln.

    Artikel 4 — Honorare und Zahlungsmodalitäten

    Vermittlungshonorare werden frei zwischen den Parteien vereinbart und ausschließlich im unterzeichneten Mandat festgelegt. Als Richtwert beträgt das EIRES-Standardhonorar, einschließlich 17 % MwSt., 3,51 % inkl. MwSt. des Verkaufspreises (3 % zzgl. MwSt.) bei einem Exklusivmandat, 4,68 % inkl. MwSt. (4 % zzgl. MwSt.) bei einem Semi-Exklusivmandat und 5,85 % inkl. MwSt. (5 % zzgl. MwSt.) bei einem einfachen Mandat; bei Vermietungen eine Monatsmiete ohne Nebenkosten zuzüglich MwSt., also 1,17 Monatsmieten inkl. MwSt.; bei Mietverwaltung 11,70 % inkl. MwSt. (10 % zzgl. MwSt.) der vereinnahmten Mieten. Bei der Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken werden die Honorare gemäß Artikel 5 Absatz 1 des geänderten Gesetzes vom 21. September 2006 über den Wohnraummietvertrag je zur Hälfte zwischen Vermieter und Mieter geteilt, und die Mietkaution darf zwei Monatsmieten nicht übersteigen (gleicher Artikel, Absatz 2); bei einem Gewerbe- oder Geschäftsraummietvertrag wird die Aufteilung der Honorare im Mandat festgelegt. Sofern das Mandat nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, werden die Honorare fällig: beim Verkauf ausschließlich bei tatsächlichem Verkaufsabschluss, mit Unterzeichnung der notariellen Urkunde über die Eigentumsübertragung, und spätestens bei dieser Unterzeichnung per Überweisung gezahlt, in der Regel über das Notarkonto; bei der Vermietung mit Unterzeichnung des Mietvertrags; bei der Mietverwaltung mit jeder vereinnahmten Miete, von der sie einbehalten werden. Rechnungen sind bei Erhalt oder zu dem im Mandat vorgesehenen Termin zahlbar. Bei Nichtzahlung schuldet (i) ein Kunde, der Verbraucher ist, Zinsen in Höhe des in Luxemburg geltenden gesetzlichen Zinssatzes (3,75 % im Jahr 2026) ab einer Mahnung oder, wenn die Rechnung dies angibt, von Rechts wegen nach Ablauf des dritten Monats nach der Leistung (Gesetz vom 18. April 2004, Artikel 12 und 13); weitere Kosten werden ihm nicht berechnet; (ii) ein gewerblicher Kunde ohne Mahnung ab dem Tag nach Fälligkeit (mangels Fälligkeitstermin dreißig Tage nach Erhalt der Rechnung) Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes für Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank zuzüglich acht Prozentpunkten) sowie eine Pauschale von 40 € für Beitreibungskosten (Gesetz vom 18. April 2004, Artikel 1, 3 und 5).

    Artikel 5 — Laufzeit, Verlängerung und Beendigung des Mandats

    Das Verkaufs- oder Vermietungsmandat wird für die im Vertrag genannte Laufzeit geschlossen, in der Regel drei Monate. Bei Ablauf verlängert es sich stillschweigend um jeweils drei Monate, sofern nicht eine der Parteien es spätestens 15 Tage vor Ablauf schriftlich kündigt (Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung); EIRES erinnert den Kunden mindestens 30 Tage vorher an den Ablauf. Eine etwaige Exklusivität darf, Verlängerungen eingeschlossen, insgesamt zwölf Monate nicht überschreiten; danach läuft das Mandat, sofern es nicht gekündigt wird, als einfaches Mandat weiter. Der Kunde kann das Mandat jederzeit schriftlich und ohne Angabe von Gründen beenden, mit Wirkung ab Eingang seiner Erklärung. In diesem Fall werden ihm gegen Nachweis nur die im Mandat ausdrücklich aufgeführten und vor dem Ende des Mandats entstandenen Kosten berechnet, bis zu der dort angegebenen Obergrenze; eine weitere Entschädigung ist nicht geschuldet. Wird die Immobilie während der Exklusivitätsdauer über einen Dritten oder vom Kunden an eine Person verkauft oder vermietet, die EIRES ihm nicht vorgestellt hat, schuldet ein Kunde, der Verbraucher ist, EIRES die im Mandat vorgesehene Entschädigung, die die Hälfte der Honorare, die angefallen wären, nicht übersteigen darf; das Gericht kann sie herabsetzen (Artikel 1152 des Zivilgesetzbuchs). Die Honorare bei Abschluss mit einer von EIRES vorgestellten Person regelt Artikel 7.

    Artikel 6 — Widerrufsrecht des Verbrauchers

    Wird das Mandat außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. beim Kunden zu Hause) oder im Fernabsatz (elektronische Unterzeichnung) abgeschlossen, hat der Verbraucher gemäß den Artikeln L.222-9 ff. des luxemburgischen Verbraucherschutzgesetzes ein Widerrufsrecht von 14 Kalendertagen ab Unterzeichnung, ohne Begründung und ohne Vertragsstrafe. Der Widerruf erfolgt durch Mitteilung an contact@eires.lu oder per Einschreiben an den Sitz. Der Kunde kann das unten stehende Muster-Widerrufsformular oder jede andere eindeutige Erklärung verwenden. Wünscht er, dass EIRES vor Ablauf der Frist mit der Ausführung beginnt, verlangt er dies ausdrücklich auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger und erkennt an, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald der Auftrag vollständig erfüllt ist. Der Auftrag ist mit Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde oder des durch EIRES zustande gekommenen Mietvertrags vollständig erfüllt. Der Kunde kann während der gesamten Frist auch online unter eires.lu/de/widerruf widerrufen („Vertrag hier widerrufen“); EIRES sendet ihm umgehend per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit dem Inhalt des Widerrufs sowie Datum und Uhrzeit seiner Absendung. Da die Honorare erst mit dem Verkaufsabschluss oder der Unterzeichnung des Mietvertrags fällig werden, ist nichts geschuldet, wenn der Kunde vor diesem Zeitpunkt widerruft. Wurden ihm diese Informationen zum Widerruf nicht erteilt, verlängert sich die Frist um zwölf Monate (Artikel L.222-9 des Verbraucherschutzgesetzes).

    Muster-Widerrufsformular: „An EIRES Real Estate S.à r.l., 44, Rue de Hunsdorf, L-7324 Mullendorf, contact@eires.lu: Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: [Mandat oder Leistung], abgeschlossen am [Datum]. Name und Anschrift des Verbrauchers. Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier). Datum.“

    Artikel 7 — Pflichten der Parteien

    EIRES Real Estate verpflichtet sich, ihren Auftrag sorgfältig, loyal und gemäß den Standesregeln der Fédération Immobilière du Luxembourg (FIL) zu erfüllen, deren Mitglied sie ist. Sie unterliegt einer Mittelpflicht (Pflicht zum sorgfältigen Bemühen) und berichtet dem Kunden regelmäßig über den Fortschritt (Besichtigungen, Rückmeldungen, Angebote). Der Kunde verpflichtet sich, korrekte und vollständige Informationen zur Immobilie oder zur Anfrage bereitzustellen, den Zugang zur Immobilie zu den vereinbarten Zeiten zu gewähren und wesentliche Änderungen mitzuteilen (laufender Mietvertrag oder Bewohner in der Immobilie, Rechtsstreitigkeiten, Dienstbarkeiten). Umgehungsverbot: Hat EIRES dem Kunden während der Mandatslaufzeit einen Käufer, Mieter oder Verkäufer vorgestellt, dessen Identität ihm schriftlich mitgeteilt wurde (Besichtigungsschein, Bericht oder bei Mandatsende übergebene Liste), und schließt der Kunde mit dieser Person, direkt oder über einen Dritten, während der Mandatslaufzeit oder in den 12 Monaten nach dessen Ende den Verkauf oder die Vermietung der betreffenden Immobilie ab, bleibt das im Mandat vorgesehene Honorar EIRES geschuldet, die diese Begegnung ermöglicht hat. Ein zusätzlicher Betrag ist nicht geschuldet.

    Artikel 8 — Geldwäschebekämpfung (GwG)

    Als Verpflichteter im Sinne des geänderten Gesetzes vom 12. November 2004 über die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ist EIRES Real Estate verpflichtet, bei jedem Verkauf sowie bei Vermietungen mit einer Monatsmiete ab 10 000 € Sorgfaltsmaßnahmen anzuwenden: Identifikation von Auftraggeber und wirtschaftlich Berechtigtem, Prüfung der Mittelherkunft, Aufbewahrung der Belege für 5 Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung oder nach dem Datum einer gelegentlichen Transaktion; diese Frist kann in den in Artikel 3 Absatz 6 dieses Gesetzes vorgesehenen Fällen um höchstens 5 Jahre verlängert werden. Diese Daten werden ausschließlich zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verwendet. Der Kunde verpflichtet sich, durch Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen (Ausweis, Adressnachweis, Bankauszug, Auszug aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer, RBE) mitzuwirken. Andernfalls behält sich EIRES das Recht vor, die Leistung ohne Entschädigung zu verweigern oder zu unterbrechen.

    Artikel 9 — Haftung und Versicherung

    EIRES Real Estate verfügt über eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung bei Foyer Assurances S.A. (Police Nr. 20519345), die die Tätigkeit im gesamten Großherzogtum Luxemburg abdeckt. Die Haftung von EIRES kann nur bei nachgewiesenem Verschulden bei der Ausführung des Vermittlungsauftrags geltend gemacht werden, unter Ausschluss von mittelbaren oder immateriellen Folgeschäden (Verlust von Chancen, theoretischer entgangener Gewinn). EIRES haftet nicht für die Solvenz des Käufers, versteckte Mängel der Immobilie oder die Entwicklung von Markt oder Steuern nach Abschluss des Vertrags. Diese Beschränkungen gelten weder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von EIRES noch für Personenschäden.

    Artikel 10 — Datenschutz

    Die Verarbeitung der im Rahmen dieser AGB erhobenen personenbezogenen Daten unterliegt der Datenschutzerklärung von EIRES Real Estate, die von jeder Seite der Website aus zugänglich ist. Der Kunde verfügt über die in den Artikeln 15 bis 22 DSGVO vorgesehenen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit und Widerspruch, die über /de/datenschutz/meine-daten oder unter contact@eires.lu ausgeübt werden können.

    Artikel 11 — Geistiges Eigentum

    Bildmaterial, Fotografien, Beschreibungen, Pläne, Videos, redaktionelle Inhalte und Dokumente, die von EIRES Real Estate im Rahmen ihrer Leistungen erstellt werden, bleiben ihr ausschließliches geistiges Eigentum. Der Kunde erhält ein nicht-ausschließliches, auf die vom Mandat erfasste Transaktion beschränktes Nutzungsrecht. Jede Wiederverwendung, Verbreitung oder Weitergabe an einen konkurrierenden Dritten ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung untersagt.

    Artikel 12 — Höhere Gewalt

    Keine Partei kann für eine Pflichtverletzung haftbar gemacht werden, die aus höherer Gewalt im Sinne der luxemburgischen Rechtsprechung resultiert (äußeres, unvorhersehbares und unwiderstehliches Ereignis). Hierzu zählen insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, blockierende Verwaltungsentscheidungen, größere Ausfälle der Telekommunikations- oder Energieinfrastruktur. Die Leistung wird für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt; nach 60 Tagen kann jede Partei das Mandat von Rechts wegen ohne Entschädigung kündigen.

    Artikel 13 — Reklamationen und Mediation

    Jede Reklamation ist schriftlich an contact@eires.lu zu richten. EIRES bestätigt den Eingang innerhalb von 5 Werktagen und antwortet begründet innerhalb von 30 Tagen. Bei ausbleibender einvernehmlicher Lösung kann sich der Verbraucher kostenfrei an den Nationalen Verbraucherschlichtungsdienst wenden (Service national du Médiateur de la consommation, mediateurconsommation.public.lu). Wird die Reklamation nicht gelöst, teilt EIRES dem Kunden die Kontaktdaten dieses Dienstes schriftlich mit und gibt an, ob sie an der Schlichtung teilnimmt. Der Kunde kann einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex auch der Fédération Immobilière du Luxembourg melden (federation-immobiliere.lu/reclamations). Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten hilft dem Verbraucher kostenlos das Europäische Verbraucherzentrum Luxemburg (cecluxembourg.lu).

    Artikel 14 — Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Diese AGB unterliegen dem luxemburgischen Recht, unbeschadet der zwingenden, günstigeren Vorschriften des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für einen gewerblichen Kunden sind für alle Streitigkeiten ausschließlich die Gerichte des Bezirks Luxemburg zuständig. Ein Verbraucher kann vor den Gerichten Luxemburgs oder denen seines Wohnsitzes klagen; EIRES kann ihn nur vor den Gerichten des Staates verklagen, in dem er seinen Wohnsitz hat (Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, Artikel 17 bis 19).

    Artikel 15 — Änderungen

    EIRES Real Estate behält sich vor, diese AGB zur Anpassung an gesetzliche, regulatorische oder betriebliche Änderungen zu ändern. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Mandatsunterzeichnung oder Leistungserbringung gültige Fassung. Die aktuellste Version wird unter eires.lu/de/agb mit Angabe des Aktualisierungsdatums veröffentlicht.

    Versionsverlauf

    1. v2.5

      Verzugszinsen nach Verbraucher und gewerblichem Kunden unterschieden, Pauschale von 40 € nur für gewerbliche Kunden (Art. 4); Verkaufs- oder Vermietungsmandat jederzeit schriftlich widerruflich, Exklusivität einschließlich Verlängerungen auf zwölf Monate begrenzt, keine Kündigungsentschädigung mehr, nur noch die im Mandat aufgeführten und gedeckelten Kosten geschuldet, Exklusivitätsentschädigung auf die Hälfte der Honorare begrenzt (Art. 5); Definition der vollständigen Erfüllung und Online-Widerruf (Art. 6); Umgehungsverbot auf schriftlich benannte Personen beschränkt, ohne zusätzlichen Betrag (Art. 7); Gerichte am Wohnsitz des Verbrauchers für jede Klage gegen ihn (Art. 14).

    2. v2.4

      Richtwerte der Honorare inklusive MwSt., hälftige Teilung der Vermietungshonorare für Wohnraum zwischen Vermieter und Mieter und Obergrenze der Mietkaution (Art. 4); Bedingungen der Geltung dieser AGB (Präambel); Muster-Widerrufsformular und Bedingungen des Widerrufs (Art. 6); Mitgliedschaft in der FIL und ihr Verhaltenskodex (Art. 7); Umfang der GwG-Maßnahmen und Aufbewahrungsfristen (Art. 8); Ausnahme bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden (Art. 9); Schlichtung, Beschwerde bei der FIL und Europäisches Verbraucherzentrum anstelle der 2025 geschlossenen europäischen Plattform (Art. 13); Gerichtsstand des Verbrauchers gewahrt (Art. 14); erteilende Behörde der Genehmigung (Art. 1).

    3. v2.3

      Fälligkeit der Vermietungshonorare (Unterzeichnung des Mietvertrags) und der Mietverwaltungshonorare (jede vereinnahmte Miete), Verzugszinsen zum gesetzlichen Zinssatz (Art. 4); übliche Laufzeit von drei Monaten, Nichtverlängerung und vorzeitige Kündigung des Mandats unterschieden (Art. 5); Mittelpflicht und Umgehungsverbot präzisiert (Art. 7); redaktionelle Klarstellungen (Art. 2 und 8); Berichtigung der Zusammenfassungen der Versionen 2.0 und 2.1 unten.

    4. v2.2

      Vor-Ort-Bewertung kostenlos, mit oder ohne Auftrag (Art. 3); Richtwerte der Honorare nach Mandatsart, für die Vermietung und für die Hausverwaltung aufgeschlüsselt (Art. 4).

    5. v2.1

      Klarstellungen zu Geldwäschebekämpfungspflichten (Art. 8), Hinweis auf die DSGVO-Rechte, einschließlich des Rechts auf Löschung, und auf ihre Ausübung (Art. 10), aktualisierte Kontaktadresse und Abstimmung mit der Datenschutzerklärung.

    6. v2.0

      Vollständige Neufassung in 15 strukturierten Artikeln, Ergänzung des Verbraucher-Widerrufsrechts (Art. 6), Mandatslaufzeit und Kündigung (Art. 5), Reklamationen und Verbraucherschlichtung (Art. 13).

    7. v1.0

      Erstveröffentlichung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Letzte Aktualisierung: . Bei Fragen zu diesen Bedingungen kontaktieren Sie uns unter contact@eires.lu oder +352 28 13 83-1.