Ihre Kreditkapazität
In Luxemburg sind die Beleihungsgrenzen durch die CSSF-Verordnung 20-08 geregelt. Ersterwerber einer selbst genutzten Immobilie können bis zu 100 % des Preises finanzieren; für andere Käufer eines Hauptwohnsitzes gilt eine Referenzgrenze von 90 % (mit Flexibilitätsspielraum der Banken); für Anlageobjekte 80 %.
In der Praxis rechnen die Banken mit einer Rückzahlungsbelastung von rund einem Drittel des Nettohaushaltseinkommens; Wohnungsbaudarlehen laufen üblicherweise bis zu 30 Jahre. Das Eigenkapital sollte mindestens die Erwerbsnebenkosten decken — außerhalb des Ersterwerbs oft mehr.